
Falschparker auf Ihrem Privatparkplatz? Erfahren Sie, wie Sie mit einer Zession Ihre Forderungen rechtssicher abtreten und durchsetzen lassen – ganz ohne Aufwand.
Falschparken auf Privatgrund & Zession: Wie Parkplatzbesitzer Forderungen rechtssicher abtreten können
In der Schweizer Alltagspraxis ist Falschparken auf Privatparkplätzen ein weit verbreitetes Problem – ob bei Mietliegenschaften, Gewerbeobjekten oder Privatgrundstücken. Die Durchsetzung von Ansprüchen wie Umtriebsentschädigungen oder Abschleppkosten erfordert Zeit, Fachwissen und manchmal rechtliche Unterstützung. Genau hier kommt ein bewährtes Instrument des Zivilrechts ins Spiel: die Zession – auch bekannt als Forderungsabtretung.
Was ist eine Zession?
Die Zession ist die vertragliche Übertragung einer Forderung von einem bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Das bedeutet: Sie als Parkplatzbesitzer treten Ihre Ansprüche – z. B. gegen einen Falschparker – an ein Drittes Unternehmen ab, welches diese Forderung dann in Ihrem Namen durchsetzt.
Beispiel aus der Praxis:
Ein Falschparker blockiert Ihren Privatparkplatz. Sie erstellen die Beweissicherung, fordern eine Umtriebsentschädigung – doch der Fahrer reagiert nicht. Statt den Fall selbst weiterzuverfolgen, übertragen Sie Ihre Forderung per Zession an eine Plattform wie Falsch-Parker.ch, die rechtlich ermächtigt ist, den Betrag einzufordern.
Ablauf eines Zessionsvertrags
- Zustimmung zwischen Zedent und Zessionar: Es wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen (dem Parkplatzbesitzer) und dem Inkassodienst oder der Plattform getroffen.
- Keine Zustimmung des Schuldners erforderlich: Der Falschparker muss der Abtretung nicht zustimmen, wird aber darüber informiert.
- Rechtswirksame Abtretung: Mit dem Vertragsabschluss geht die Forderung vollständig auf den Zessionar über – dieser kann rechtlich in Ihrem Namen auftreten.
- Durchsetzung durch den Zessionar: Der neue Gläubiger kann mahnen, betreiben und – falls notwendig – rechtlich vorgehen.
Vorteile der Zession für Parkplatzbesitzer
- Kein administrativer Aufwand: Sie müssen sich nicht selbst um Mahnungen, Halterabfragen oder rechtliche Schritte kümmern.
- Rechtssicherheit: Die Forderung wird durch Profis im Rahmen des Schweizer Rechts durchgesetzt.
- Zeitersparnis: Statt sich wochenlang mit einem einzelnen Falschparker herumzuschlagen, können Sie sich auf Ihren Alltag konzentrieren.
- Kostentransparenz: Seriöse Anbieter wie Falsch-Parker.ch ziehen die Forderung nur bei Erfolg ein – ohne Risiko für Sie.
Wichtiger Hinweis
Eine Zession ist kein Schulderlass – sondern eine Übertragung Ihrer bestehenden Ansprüche. Die rechtliche Grundlage dafür bietet insbesondere Art. 164 ff. OR im Schweizer Obligationenrecht.
Fazit
Die Zession ist ein starkes Werkzeug, um bei Falschparkern auf Privatgrund schnell, effizient und rechtlich korrekt zu handeln. Sie entlastet Eigentümer und Verwaltungen und stellt sicher, dass berechtigte Forderungen – wie eine Umtriebsentschädigung – auch tatsächlich beglichen werden.
Wenn Sie sich den Aufwand sparen wollen, ist die Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Plattform, die mittels Zession arbeitet, die einfachste und wirkungsvollste Lösung.