
Wie hoch darf eine Umtriebsentschädigung in der Schweiz sein? Erfahren Sie, welche Beträge als angemessen gelten, wie Sie Forderungen rechtssicher durchsetzen und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
In der Schweiz kämpfen immer mehr Privatpersonen und Unternehmen mit einem wachsenden Problem: Fahrzeuge, die ohne Berechtigung auf privaten Parkplätzen oder Firmengeländen abgestellt werden. Um dieser Störung entgegenzuwirken, erlaubt das Schweizer Recht die Forderung einer sogenannten Umtriebsentschädigung – einem pauschalen Kostenersatz für den entstandenen Aufwand. Doch wie hoch darf dieser Betrag überhaupt sein? Wo liegt die Grenze zwischen berechtigtem Anspruch und Übertreibung?
Rechtslage: Kein Bussgeld, sondern Kostenersatz
Im Unterschied zu staatlichen Ordnungsbussen basiert die Umtriebsentschädigung nicht auf öffentlichem Recht, sondern auf dem Zivilrecht. Grundlage ist Art. 41 Obligationenrecht (OR): Wer widerrechtlich handelt und dadurch Schaden verursacht, muss dafür aufkommen.
Wichtig: Die Umtriebsentschädigung ist keine Strafe, sondern soll den tatsächlichen Aufwand abdecken, zum Beispiel für Recherche, Korrespondenz oder Dokumentation des Vorfalls.
Entscheidend ist, dass es sich nicht um eine Strafe handelt, sondern um einen realen Ausgleich für den Aufwand, der durch das Falschparken entsteht.
Wie hoch darf eine Umtriebsentschädigung sein?
In der Praxis haben sich gewisse Leitplanken etabliert:
- 40 bis 80 CHF gelten heute als angemessene Spanne.
- Bei gravierenderen Fällen, etwa wiederholtem Falschparken oder zusätzlichen Umtrieben, sind auch bis zu 100 CHF möglich.
- Alles darüber hinaus (z. B. 150 CHF) ist nur dann durchsetzbar, wenn der Mehraufwand lückenlos dokumentiert werden kann.
Gerichte achten stark auf Verhältnismässigkeit. Wer zu hoch greift, riskiert, dass die Forderung nicht anerkannt wird.
So machen Sie Ihre Forderung rechtssicher
Damit eine Umtriebsentschädigung rechtlich durchzusetzten, sind folgende Punkte von Vorteil:
SignalisationHinweistafeln wie „Privatparkplatz – widerrechtlich parkierte Fahrzeuge kostenpflichtig“ schaffen Transparenz und stärken die rechtliche Position.
Lückenlose Dokumentation Fotos vom Fahrzeug, vom Parkplatzschild und vom Nummernschild sowie eine genaue Zeitangabe sind Pflicht. Eine Aufstellung der Arbeitsschritte (Recherche, Kontaktaufnahme etc.) erhöht die Glaubwürdigkeit.
Verhältnismässigkeit wahren Forderungen über 100 CHF ohne stichhaltige Belege werden von Gerichten meist abgelehnt – auch wenn der Verstoss eindeutig war.
Durchsetzung in der Praxis
Viele Eigentümer und Besitzer scheuen den Aufwand oder den direkten Konflikt mit dem Falschparker. Hier springen spezialisierte Anbieter wie Falsch-Parker.ch ein: Sie übernehmen Dokumentation, Forderung und Inkasso, und machen den Prozess für Betroffene unkompliziert.
Gerade in Städten wie Zürich, Basel oder Lausanne, wo Parkplätze besonders knapp sind, erfreut sich dieses Modell wachsender Beliebtheit. Es sorgt nicht nur für Entlastung, sondern trägt langfristig auch zur Abschreckung bei.
Fazit: Fairer Ausgleich mit Augenmass
Die Umtriebsentschädigung ist ein legitimes Mittel gegen unbefugtes Parkieren – aber nur, solange sie im Rahmen bleibt. Wer sich an der Spanne von 40 bis 80 CHF orientiert, ist auf der sicheren Seite. Höhere Beträge müssen gut begründet und sauber dokumentiert sein.
Für regelmässig betroffene Eigentümer oder Besitzer lohnt sich ein systematisches Vorgehen – oder die Zusammenarbeit mit Profis. So bleibt die Umtriebsentschädigung das, was sie sein soll: ein fairer Ausgleich, kein überzogener Strafzettel.