Jetzt auf Firmen- und Privatparkplätzen Falschparker abschleppen lassen.
Unser Abschleppdienstleister-Netzwerk besteht aus verschiedenen Unternehmen in Ihrer Umgebung. Durch die automatische Erfassung der nahegelegenen Abschleppfahrer mittels GPS-Signal wird eine schnelle Ankunftszeit des Abschleppwagens am Einsatzort sichergestellt.
Uber
fürs Abschleppen.
Für ein rasches Eintreffen eines Abschleppwagens.

So
funktioniert’s.

Falschparker auf Ihrem Geschäftsparkplatz?

Falschparker auf Ihrem Privatparkplatz?


Volle Kontrolle.
Verfolgen Sie in Echtzeit den aktuellen Standort des Fahrers, um die genaue Ankunftszeit zu ermitteln.
Grösste Abschleppdienstleister-Pool.

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FAQ
Sie fragen,
wir antworten.
Was kostet die App oder ein Fahrzeug abschleppen zu lassen?
Unsere Dienstleistung ist für unsere Kunden vollständig kostenlos. Es entstehen keine Kosten für sie. Die Gebühren werden beim Falschparker direkt eingefordert.
Wann darf man ein Fahrzeug abschleppen lassen?
Auf Parkplätzen, die eindeutig durch visuelle und signaltechnische Merkmale von öffentlichen Bereichen abgegrenzt sind – erkennbar an gelben Markierungen, privaten Beschriftungen – sowie an Zufahrten zu Höfen, Tiefgaragen usw. Insbesondere, wenn der Fahrzeuglenker nicht ermittelt werden kann und der Parkplatz benötigt wird.
Wer muss die Kosten übernehmen und wer haftet bei einer Nichtzahlung?
Die Kosten des Abschleppdienstes trägt grundsätzlich der Falschparker, da dieser durch das unberechtigte Abstellen seines Fahrzeugs eine Besitzstörung verursacht. Nach § 398 BGB kann die Forderung des Abschleppunternehmens an die TowShare Group GmbH abgetreten (zediert) werden. Liegt eine solche Abtretung vor, geht das Forderungsrecht auf TowShare über, die dann berechtigt ist, die Kosten direkt vom Falschparker einzufordern.
Darf das Abschleppunternehmen mein Fahrzeug einbehalten, bis ich die Rechnung bezahlt habe?
Ja, das Abschleppunternehmen hat ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug, solange die Abschleppkosten nicht beglichen wurden. Das bedeutet, dass das Unternehmen das Fahrzeug erst nach vollständiger Zahlung der Rechnung herausgeben muss. Falschparker müssen daher zunächst die fälligen Kosten begleichen, um ihr Fahrzeug zurückzuerhalten.